Willkommen bei der Supermarkttankstelle:Was sich durch das GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz) verändert.

In den vergangenen zehn Jahren haben sich Tankstellen zunehmend zu Mini-Supermärkten entwickelt. Mit einem wachsenden Angebot an Getränken, Lebensmitteln und Artikeln für den Alltag wird oftmals mehr Umsatz generiert, als durch den Verkauf von Kraftstoff. So ist der inzwischen übliche Tankstellensupermarkt entstanden.

Kurioserweise vollziehen Supermärkte ihrerseits nun den Schritt in die andere Richtung und werden ein Stück weit zu Tankstellen. Zu E-Tankstellen, um genau zu sein. Diese Veränderung erfolgt nur bedingt freiwillig. In erster Linie wird sie durch ein neues Gesetz forciert. Das GEIG verändert vieles – und begründet die Entstehung der modernen Supermarkttankstelle.

Es folgt ein Kommentar zum GEIG und dessen Folgen für den Handel.


Was sich durch das GEIG verändert?

Wie ein Paukenschlag hat das jüngst verabschiedete Gesetz hinsichtlich Elektroauto-Ladeinfrastruktur den Handel getroffen. Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, betrifft insbesondere Supermärkte und Discounter. So stehen Unternehmen wie REWE, Edeka, Aldi, Lidl, Kaufland, Penny, Netto, Metro & Co vor einer Mammutaufgabe.

Das GEIG verpflichtet die Handelsunternehmen, Lademöglichkeiten für E-Autos auf ihren Parkplätzen bereitzustellen. Das im März 2020 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz verfolgt dabei einen strengen Plan und Zeitplan.

Auf Parkflächen und Tiefgaragen, die neu errichtet werden und mindestens 10 Stellplätze umfassen, muss künftig jeder fünfte Parkplatz mit einer Ladestation ausgestattet sein. Selbiges gilt für Parkbereiche, die umfassend renoviert werden. Maximal fünf Jahre haben die Händler Zeit, um alle übrigen Abstellplätze mit E-Zapfsäulen auszustatten.

Im Zuge dessen werden laut einer Hochrechnung des EHI Retail Institute e.V. in kürzester Zeit rund 6000 Filialen deutschlandweit mit einem solchen Ladepunkt ausgestattet. Der Markt für elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge boomt und das neue Gesetz soll rasch mit Leben gefüllt werden.
Großes Potenzial für den Handel!

Das neue Gesetz gilt verbindlich für alle Verkaufsstellen und lässt den Handelsunternehmen keine andere Wahl, als zu investieren. Doch in diesem Fall ist es leicht, aus der Not eine hier entlang Tugend machen. Der großangelegte Ausbau von Ladeinfrastruktur birgt nämlich große Chancen und die Möglichkeit, unternehmerisch zu profitieren.

Zunächst wird der Kundschaft mit den Ladesäulen eine zusätzliche Serviceleistung geboten und ein Mehrwert, der zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Des Weiteren wirkt sich der damit einhergehende Beitrag zum Umweltschutz positiv auf das Image aus. Dies gilt insbesondere für jene Supermarktketten, die zügig handeln und noch vor ihren Wettbewerbern entsprechende Ladelösungen anbieten.

Zudem lässt sich mit dem Ladeangebot für Elektrofahrzeuge Geld verdienen, denn das Aufladen kann kier klicken kostenpflichtig angeboten werden. Somit wirtschaftet der Händler unmittelbar und hat Gewissheit, dass sich seine Investition in absehbarer Zeit amortisieren wird.
Erfolgreich vom GEIG profitieren! Worauf kommt es an?

Um optimal von dem Gesetzesentwurf zu profitieren, ist schnelles Handeln geboten. Dies empfiehlt sich mehr Informationen aus mehreren Gründen.

Zum einen lässt sich dadurch früher- und in der Konsequenz mehr Geld verdienen. Das Zwischenziel, die Amortisation, wird schneller erreicht.

Zum anderen lohnt es sich, unter bekommen Sie weitere Informationen den Wettbewerbern eine Vorreiterrolle einzunehmen. Die Supermarktkette, die als erste flächendeckend Ladepunkte in höherer Stückzahl anbietet, wird dem Kunden schlussendlich als “der Supermarkt mit den Ladestationen“ positiv in Erinnerung bleiben. Die anderen Unternehmen hingegen werden als Nachzügler wahrgenommen.

Darüber hinaus ist eine Investition in Ladeinfrastruktur aufgrund der staatlichen Förderung aktuell besonders preiswert und lukrativ. Ob die Fördergelder auch zukünftig noch so hoch ausfallen – jetzt, da die hier entlang Errichtung von Ladeinfrastruktur gesetzlich vorgeschrieben ist – ist ungewiss. Es ist also ratsam, die Initiative zu ergreifen und schnell zu handeln. Schnell, aber nicht überhastet. Denn wer in Aktionismus verfällt und voreilige Maßnahmen ergreift, wird dies womöglich noch bereuen.

Von entscheidender Bedeutung bei der bundesweiten Installation von Ladestationen für Elektroautomobile ist ein vernünftiges Konzept. Welches Equipment ist am besten für die jeweiligen Bedürfnisse geeignet? Wie lässt sich die Installation auf den Parkflächen am sinnvollsten durchführen? Wie vermietet man die Parkplätze beziehungsweise wie verkauft man den Strom? Wie geht man am geschicktesten bei der Beantragung von Fördermitteln vor? Wie lässt sich all das möglichst kosteneffizient, reibungslos und hochwertig umsetzen? Ob solch eine Investition zu Erfolg oder Misserfolg führt, hängt vor allem davon ab, ob man den richtigen Partner für die Umsetzung findet.
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